Wenn ein ausländisches Unternehmen in Deutschland eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung gründen möchte, hat die Anmeldung in deutscher Sprache zu erfolgen. Daraus ergibt sich, dass dem zuständigen Registergericht ggf. alle notwendigen Unterlagen in beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen sind. Zu diesen Dokumenten zählen unter anderem:
- Ein Nachweis über das Bestehen der Muttergesellschaft, beispielsweise durch einen Handelsregisterauszug des ausländischen Handelsregisters (= Heimatregister) in öffentlich beglaubigter Form mit deutscher Übersetzung
- Eine öffentlich beglaubigte und übersetzte Kopie des Gesellschaftsvertrags
- Falls das deutsche Recht eine Genehmigung für den Betrieb bzw. den Gegenstand der Gesellschaft vorsieht, ist ein Nachweis über das Vorliegen der Genehmigung beizufügen
- Ein Nachweis der Bevollmächtigung zum Handeln für Dritte (natürliche und juristische Personen) in öffentlich beglaubigter Form mit deutscher Übersetzung; bei Geschäftsführern, Vorstand oder Prokurist genügt der Handelsregisterauszug zum Nachweis der Vertretungsmacht
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Auch für die Anmeldung der gewerblichen Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt sind beglaubigte Übersetzungen der erforderlichen Dokumente mit einzureichen.
Informationen dazu, welche Dokumente Sie im Einzelfall genau benötigen, erhalten Sie unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer.
Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema beglaubigte Übersetzungen.
Wenn Sie beglaubigte Übersetzungen Ihres Handelsregisterauszugs, des Gesellschaftsvertrags, Ihrer Bilanz oder anderer geschäftlicher Dokumente benötigen, beraten wir Sie gern und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihre individuellen Bedürfnisse. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
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