Unsere öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer und Dolmetscher haben hier die wichtigsten Informationen für die Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde zusammengefasst.
Inhalt
- » Was Sie für die Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde wissen sollten
- » Weiterführende Informationen vom Auswärtigen Amt
- » Wie kann ich meine Geburtsurkunde übersetzen lassen?
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Wissenswertes zur Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde
Eine Geburtsurkunde gehört, genauso wie die Heirats- oder Sterbeurkunde, zur Gruppe der Personenstandsurkunden. Nachfolgend erfahren Sie, wann Sie eine Übersetzung dieses Dokuments benötigen, warum meist eine beglaubigte Übersetzung dieser Urkunde erforderlich ist und wie wir Sie bei der Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde unterstützen können.
In welchen Fällen wird eine Übersetzung der Geburtsurkunde benötigt?
Wenn auf dem Amt eine Änderung des Personenstands angezeigt werden muss, beispielsweise bei Geburt eines Kindes oder Vornahme einer Eheschließung, verlangt die Behörde von Ihnen die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung. In der Regel sind dies Dokumente, die:
- eine Geburt,
- eine Eheschließung,
- die Begründungen einer Lebenspartnerschaft,
- eine Heiratserlaubnis,
- eine Scheidung,
- einen Sterbefall,
- eine Adoption,
- eine Einbürgerung,
- eine Auswanderung,
- eine Namensänderung
oder Ähnliches belegen.
Welche Kriterien sind bei der Auswahl eines Übersetzungsbüros zu beachten?
Wenn Sie nach einem geeigneten Übersetzungsbüro für Ihre Urkundenübersetzung suchen, sollten Sie als Kunde darauf achten, dass die Mitarbeiter der Übersetzungsagentur oder des Übersetzungsbüros öffentlich bestellt und beeidigt sind, damit diese die Übersetzung mit dem entsprechenden Beglaubigungsvermerk versehen können.
Sie sollten auch darauf achten, dass bestimmte Qualitätsprozesse wie Übersetzung mit Zweitkorrektur eingehalten werden. Ein professioneller Dienstleister wird bereits im Vorfeld grundlegende und relevante Fragen zu Ihrem Anliegen klären. Dies spricht für einen guten und kompetenten Service.
Was kostet die Übersetzung einer Geburtsurkunde?
Die Kosten für die Übersetzung einer Geburtsurkunde hängen vom Textumfang, vom Formatierungsaufwand und weiteren Faktoren wie beispielsweise der Ausgangs- und Zielsprache ab. Weit verbreitete Sprachen sind meist günstiger als „exotische“ Sprachen. Zusätzlich fällt eine Beglaubigungsgebühr an. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Kosten für beglaubigte Übersetzungen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Vorhaben.
Was gibt es noch zu beachten?
Informieren Sie sich am besten vorab bei der zuständigen Behörde, ob diese ausschließlich Übersetzungen akzeptiert, die von einem Übersetzer aus dem gleichen Bundesland oder Regierungsbezirk übersetzt und beglaubigt wurden. Manche Behörden fordern diese Besonderheit. Auch wenn Sie die beglaubigte Übersetzung im Ausland vorlegen möchten, sollten Sie sich vorsichtshalber erkundigen, ob sie beglaubigte Übersetzungen aus Deutschland akzeptiert (dies ist meist der Fall – umgekehrt jedoch oft nicht, so werden beglaubigte Übersetzungen aus manchen Ländern Afrikas und Lateinamerikas in Bayern häufig nicht akzeptiert).
Weiterführende Informationen vom Auswärtigen Amt
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland hat für Sie einen ausführlichen Fragen- und Antwortkatalog zur Verwendung ausländischer Urkunden in Deutschland und deutscher Urkunden im Ausland zusammengestellt. Wichtige Informationen zum internationalen Urkundenverkehr sowie Merkblätter der Botschaften aller Länder – von Afghanistan bis Zentralafrikanische Republik – des Auswärtigen Amts finden Sie hier (Thema: „Beglaubigung/Legalisation/Apostille/Beschaffung von Urkunden“) und hier (Thema: „Internationaler Urkundenverkehr - Legalisationen, Apostille, Urkundenüberprüfung“).
Wie kann ich meine Geburtsurkunde übersetzen lassen?
TetraLingua Fachübersetzung übersetzt Ihnen gern Ihre Geburtsurkunde. Damit wir Ihnen einen Kostenvoranschlag erstellen können, lassen Sie uns bitte eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde – gern auch abfotografiert oder eingescannt - zukommen. Das Original kann uns ggf. auch später vorgelegt werden, sofern dies erforderlich ist. Füllen Sie einfach das Formular am rechten Rand aus, dann erhalten Sie umgehend ein unverbindliches Angebot von uns. Sie können Ihre beglaubigte Übersetzung gerne online oder telefonisch bestellen und wir schicken sie Ihnen dann bequem per Post nach Hause, innerhalb Deutschlands sogar kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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Rufen Sie uns an - +49 89 67989548