Übersetzungen von Zeugnissen werden normalerweise benötigt, wenn die Schulbildung in einem anderen Land fortgesetzt wird oder wenn man sich nach der Schullaufbahn bei einer ausländischen Universität bewerben will. Es gibt aber auch Arbeitszeugnisse, Führungszeugnisse und Approbationsurkunden. Dabei ist zu beachten, dass die Übersetzungen normalerweise auch beglaubigt werden müssen, da es sich um Urkunden handelt.
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Auf den ersten Blick sieht ein Zeugnis ziemlich simpel aus. Ein kurzer Text am Anfang, dann die verschiedenen Schulfächer mit Notenaufstellungen und ganz unten noch die Unterschrift des Schulleiters. Das Gleiche gilt für Führungszeugnisse. Allerdings gibt es in jeder Sprache bestimmte standardisierte Wortlaute für Zeugnisse, die man als Laie nicht immer kennt. Wenn man also das Zeugnis selbst übersetzt, klingt der Text höchstwahrscheinlich „übersetzt“ und macht somit selten einen professionellen Eindruck in Ihrer Bewerbung. Unter Umständen kann es sogar passieren, dass Sie zu Ihren Ungunsten übersetzen. Beispielsweise bedeutet das englische Wort „flexible“ nicht nur flexibel, sondern in manchen Fällen auch unentschlossen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu beglaubigten Übersetzungen.
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihr Zeugnis. Sie können uns hier kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass bei der Übersetzung von Arbeitszeugnissen besondere Sorgfalt geboten ist. Der Preis für 1,5 bis 2 Seiten liegt daher bei ca. 120–160 € (inkl. MwSt).
Sie können Ihre beglaubigte Übersetzung gerne online oder telefonisch bestellen und wir schicken sie Ihnen dann bequem per Post nach Hause, innerhalb Deutschlands sogar kostenlos.
Führungszeugnis
Manche Unternehmen verlangen von neuen Mitarbeitern vor der Einstellung die Vorlage eines Führungszeugnisses (z. B. öffentlicher Dienst, Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe, Kindergärtner, Erzieher usw.). Bei einigen Unternehmen, wie zum Beispiel Flughäfen, gibt es zudem sicherheitssensible Bereiche, deren Zugang genau geregelt ist („Sicherheitsbereich“). Damit Mitarbeitern im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung eine Zutrittserlaubnis erteilt oder ein Ausweis für die Zutrittskontrolle ausgestellt werden kann, müssen sie ggf. Dokumente wie Führungszeugnisse vorlegen. Auch zu konsularischen Zwecken oder im Rahmen von Visumsanträgen, Einwanderungsanträgen oder Einbürgungsanträgen werden sie u. U. benötigt. Wurden die Führungszeugnisse im Ausland ausgestellt (z. B. weil die Mitarbeiter dort zuletzt wohnhaft waren), muss neben dem Originaldokument häufig auch eine beglaubigte Übersetzung mit vorgelegt werden.
Unser Team fertigt solche Übersetzungen für Privatpersonen und Unternehmen an – sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Ihnen behilflich sein können.
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