Der Führerschein ist in Deutschland und anderen Ländern bei jeder Autofahrt obligatorisch bei sich zu tragen. Außerhalb der EU benötigen Sie ggf. eine beglaubigte Übersetzung. Dies gilt auch, wenn Sie für längere Zeit ins Ausland ziehen möchten.
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Der Antrag auf Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis ist immer bei dem für den Wohnsitz des Kraftfahrzeugführers zuständigen Straßenverkehrsamt zu stellen (Fahrerlaubnisbehörde). Eine Frist für den Antrag besteht nicht. Die zuständige Behörde kann Ihnen genaue Auskünfte darüber erteilen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind (theoretische und praktische Prüfung, länderabhängige Ausnahmen, Umschreibungserleichterungen für bestimmte Fahrerlaubnisklassen, beglaubigte Übersetzung usw.). Wenn Sie Ihren US-Führerschein in einen deutschen umschreiben lassen möchten, müssen Sie zudem einen mindestens 185-tägigen Aufenthalt in den USA nachweisen.
Ein Führerschein enthält auf den ersten Blick nicht viel Text – wenn Sie sich verschiedene Führerscheine jedoch genauer ansehen und miteinander vergleichen, werden Sie feststellen, dass die Fahrzeugklassen nicht immer gleich sind. Deshalb wird ein fachkundiger Übersetzer in seiner Übersetzung ggf. erklären, worin die Unterschiede bestehen, damit die Führerscheinumschreibung problemlos erfolgen kann. Dies hilft der Behörde bei der Klassifizierung der ausländischen Fahrerlaubnis.
Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Führerschein(übersetzung).
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