Eine beglaubigte Übersetzung kann nur von einem Übersetzer angefertigt werden, der an einem Landgericht öffentlich bestellt und beeidigt ist. Als Übersetzer öffentlich bestellt und beeidigt werden kann nur, wer eine Ausbildung zum Übersetzer abgeschlossen hat (Diplom-Übersetzer, Diplom-Übersetzer (FH), BA/MA Translation Studies, akademisch geprüfter Übersetzer, staatlich geprüfter Übersetzer). Unsere Übersetzer verfügen über diese Qualifikation und sind ermächtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Übersetzungen zu bestätigen.
Üblicherweise müssen beglaubigte Übersetzungen nur bei Gerichten, Behörden, Schulen/Universitäten u. ä. vorgelegt werden. Dies sind in der Regel Übersetzungen von Dokumenten, die offiziell anerkannt werden sollen, beispielsweise:
- Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunde (zur Beantragung von Elterngeld), Ledigkeitsbescheinigung, Heiratserlaubnis, Ehefähigkeitszeugnis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde, Sorgerechtsbeschluss, Adoptionsbeschluss, Erbschein, Taufurkunde
- Ausweisdokumente und Vollmachten wie Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Vollmacht, Reisevollmacht, Personensorgevollmacht, Zeichnungsbefugnis, Generalvollmacht
- Meldebescheinigungen wie EU-Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis, Fahrzeugschein, Finanzierungsbescheinigung, Blaue Karte EU, Auszug aus dem Bevölkerungsregister
- Staatsbürgerschaftsdokumente wie Staatsbürgerschaftsverzicht, Einbürgerungszusicherung, Entlassungsbescheinigung, Bescheinigung über die Namensänderung (von Ehegatten/Lebenspartnern), Bevölkerungsregisterauszug, Fiktionsbescheinigung
- Zeugnisse wie Schulzeugnis, Abiturzeugnis, Diplomurkunde, Praktikumsbescheinigung, Arbeitszeugnis, Teilnahmebescheinigung, Approbationsurkunde, Promotionsurkunde, Immatrikulationsbescheinigung
- geschäftliche Dokumente wie Handelsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Gründungsurkunde, Jahresabschlussbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Bestätigung des Abschlussprüfers, Schuldversprechen, eidesstattliche Erklärung, Unterschriftsbeglaubigung, Vertrag, Rechnung, Vertriebsvereinbarung, Bestätigung eines eingetragenen Fonds, Prüfungsberichte, Wirtschaftsprüfer-Bericht
- und andere persönliche Dokumente wie Führungszeugnis, Wehrdienstbescheinigung, Kontoauszug, Scheck, ärztliches Attest, AUB, medizinisches Gutachten, Rentenbescheid, Auszeichnung, Bewerbung, Empfehlung, Gerichtsbeschluss, Kindergeld-Bescheid, Versicherungsdokument, Lohnabrechnung, Steuererklärung, Steuerbescheid, Bestätigung einer Amtsinhaberschaft, Mietvertrag, Bescheid über Witwenrente, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen etc.
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