Preise


Übersetzungsarbeiten

Das Honorar für Übersetzungen wird nach Zeilen berechnet. Gezählt werden die Zeilen der angefertigten schriftlichen Übersetzungen, wobei 55 Anschläge für eine Zeile zugrunde gelegt werden (Normzeile nach §11 JVEG). Angefangene Zeilen von 30 oder weniger Schriftzeichen werden zu vollen Zeilen zusammengezogen. Die Höhe des Honorars richtet sich auch nach dem Schwierigkeitsgrad des Textes.

Bei Texten, die viel Formatierungsaufwand erfordern, fällt ggf. ein Formatierungszuschlag an. Dies können z. B. aufwändige Aufstellungen/Tabellen oder Texte sein, die nicht in elektronischer Form vorliegen.

Ihr Übersetzungsauftrag soll am Ende beglaubigt werden? Dann fällt zusätzlich zur Zeilenabrechnung eine Beglaubigungsgebühr an.

Korrekturarbeiten, Terminologiearbeiten, DTP u. a.

Einige Arbeiten (z. B. Korrekturlesen, Terminologiearbeiten, Alignments, Grafikübersetzungen oder DTP) können nicht nach Zeilen abgerechnet werden. Hierfür berechnen wir Ihnen nach Aufwand unseren Stundensatz.

Arbeiten beim Kunden vor Ort

Einsätze beim Kunden vor Ort erfolgen nur unter der Voraussetzung, dass dieser sich an den zusätzlichen Fahrt- und Verpflegungskosten sowie den durch die Fahrtzeit entstandenen Ausfallzeiten beteiligt.

Bei Einsätzen im Großraum München (MVG-Netz) sind dies je nach Entfernung zwischen € 50,00 und € 100,00 pro Einsatztag.

Bei Einsätzen außerhalb Münchens oder im Ausland übernimmt der Auftraggeber die Kosten für Anreise (d. h. Fahrtkosten und Kosten für entstandene Ausfallzeiten), Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand.

Mindestauftragswert

Bitte beachten Sie unseren Mindestauftragswert von € 29,00 pro Sprachkombination.

Aufschläge für Eilaufträge

Eilaufträge, deren Erledigung Überstunden, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit verlangt, bedingen einen 50 - 100%igen Zuschlag. Das Gleiche gilt, wenn mit der Bearbeitung des Auftrages unverzüglich nach Erhalt begonnen und dadurch die Bearbeitung eines anderen Auftrages unterbrochen werden muss.

Zustellkosten

Die Zustellung der Übersetzung per Fax, E-Mail oder normaler Briefpost wird Ihnen in der Regel nicht in Rechnung gestellt. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, hohe Nebenkosten durch Porti, Telefonkosten, Kurier, Telefax etc. gegebenenfalls nach Anfall gesondert in Rechnung zu stellen.

Zahlungsfristen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen (ohne Abzug).

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet DE195607889.

Wichtige Zahlungsinformationen für Firmen, die nicht in Deutschland ansässig sind

Häufig gestellte Fragen
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