Häufig gestellte Fragen

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Warum werden bei der Abrechnung Anschläge und nicht Wörter oder alphanumerische Zeichen gezählt?

Weil Übersetzer ganze Texte übersetzen. Das Gedankengut ist durch Leerzeichen und Absätze optisch gegliedert, und diese Gliederung behalten wir bei. Da die Eingabe von Leerzeichen und Absätzen ebenfalls Zeit kostet, wird diese Zeit berechnet. Es wäre wohl kaum in Ihrem Interesse, wenn wir Ihnen Texte ohne Leerzeichen und Absätze liefern würden...

Was ist eine sog. beglaubigte Übersetzung? Wofür wird sie benötigt?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem an einem Landgericht öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer mit einer Floskel und einem Stempel versehen wird. Letztere bestätigen dem Empfänger des Dokuments, dass die Übersetzung des Ausgangstexts inhaltlich mit dem Ausgangstext gleichlautend und vollständig ist.

Üblicherweise müssen beglaubigte Übersetzungen nur bei Gerichten, öffentlichen Behörden, Schulen/Universitäten u. ä. vorgelegt werden. Beispiele hierfür sind Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteilen, Führerscheinen, Zeugnissen usw., also Urkunden, die offiziell anerkannt werden sollen. Im Normalfall ist keine Beglaubigung einer Übersetzung notwendig.

Als Übersetzer öffentlich bestellt und beeidigt werden kann, wer eine Ausbildung zum Übersetzer abgeschlossen hat (Diplom-Übersetzer, Diplom-Übersetzer (FH), BA Translation Studies, akademisch geprüfter Übersetzer, staatlich geprüfter Übersetzer). Eine spezielle Ausbildung zum öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer gibt es nicht; dabei handelt es sich lediglich um die Vereidigung als Übersetzer beim Gericht. Die Befähigung zur Ausübung des Berufs wird durch das jeweilige Abschlusszeugnis des Übersetzers nachgewiesen.

Warum beglaubigen Übersetzer nur Texte, die sie selbst übersetzt bzw. geprüft haben?

Aus demselben Grund, aus dem Sie Ihr Arztrezept nicht selbst ausstellen und von der Arzthelferin abstempeln lassen können. Ein Arzt verschreibt Medikamente nur aufgrund seiner eigenen Untersuchungsergebnisse.

Öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer bestätigen durch ihren Stempel und ihre Unterschrift, dass Original und Übersetzung gleichen Inhalts sind; dies mussten sie bei ihrer Vereidigung am Gericht beschwören, und dafür stehen sie mit ihrem eigenen Namen vor Gericht gerade.

Apropos "beglaubigte Übersetzungen"


(C) Peter Späth, 2001. Cartoon-Abbildung mit freundlicher Genehmigung von
Peter Späth, Freiburg. Auch erschienen in den Mitteilungen für Dolmetscher
und Übersetzer 1/2001.


Warum müssen Sie mit einem Preis von ca. € 50 pro Seite rechnen?

Weil wir pro Seite ca. eine Stunde zum Übersetzen benötigen. Bitte machen Sie sich bewusst, dass es sich bei den € 50 um den Bruttorechnungspreis und keinen Reingewinn handelt.

Sie können Urkunden ggf. auch auszugsweise übersetzen lassen, um Kosten zu sparen. Allerdings sollten Sie vorher mit der jeweiligen Behörde abklären, ob und falls ja welche Textteile bei der Übersetzung ausgelassen werden dürfen. Die Auslassungen werden vom Übersetzer in der Übersetzung dementsprechend kenntlich gemacht.

Eine sprachlich und inhaltlich richtige Übersetzung hat nun einmal ihren Preis. Die schlechten Beispiele sind vielen bekannt, die guten fallen jedoch niemandem auf, da der Leser gar nicht merkt, dass er eine Übersetzung liest. So sollte es im Idealfall auch sein!

Von deutschen Behörden wird meist eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden gefordert. Ob eine im Ausland gefertigte Übersetzung in Deutschland verwendet werden kann, entscheidet die jeweilige Behörde nach eigenem Ermessen.

Wo kann ich Informationen zum Thema Beurkundungen, Beglaubigung und Anerkennung ausländischer Dokumente finden?

Zum Beispiel auf der Homepage des Auswärtigen Amts unter
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Urkundenverkehr.html
und
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Beglaubigungen/seite__beurkundungen.html.

Wie kann ich in etwa einschätzen, wie viel Zeit für eine Übersetzung bzw. Korrekturlesung veranschlagt werden muss?

Übersetzer können je nach Schwierigkeitsgrad der Texte durchschnittlich etwa 250 - 300 Wörter pro Stunde bzw. 2.000 - 2.400 Wörter pro Tag übersetzen. Korrekturleser können etwa 1.000 Wörter pro Stunde bzw. 8.000 Wörter pro Tag Korrektur lesen, sofern die Übersetzung von einem muttersprachlichen Profi angefertigt wurde. Wurde sie von einem Nicht-Muttersprachler oder Laien angefertigt, kann sich der Zeitaufwand rasch verdoppeln oder gar verdreifachen.

Ist es möglich, eine beglaubigte Übersetzung direkt von einer Fremdsprache in die andere zu erhalten (d h. eine Übersetzung in einer Sprachkombination ohne Deutsch)?

In Deutschland ist dies direkt leider nicht möglich. Unsere Landgerichte vereidigen Übersetzer nur für Sprachkombinationen mit Deutsch (z. B. Deutsch-Englisch/Englisch-Deutsch oder Deutsch-Französisch/Französisch-Deutsch). Der Grund hierfür ist, dass sie selbst keinen Bedarf an Übersetzungen zwischen zwei Fremdsprachen haben. Leider müssen auch Übersetzer, die für mehrere Sprachen vereidigt wurden (wie z. B. Englisch und Französisch) ein deutsches Zwischenprodukt bei einer beglaubigten Übersetzung dazwischen heften und dürfen nicht direkt von einer Fremdsprache in die andere beglaubigt übersetzen. Über diesen kleinen Umweg ist dies jedoch möglich.
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